Entspannungscoach (m/w/d)
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Ausübung der Tätigkeit als Entspannungscoach
Lehrgangsinhalte
I. Kursleiter*in für Autogenes Training: Das Stresskapitel, Autogenes Training, Der Acht-Wochen-Präventionskurs, Ausblick Autogenes Training, Kursleiterkompetenzen, Organisation und Kursvermarktung • II. Kursleiter*in für Progressive Muskelrelaxation: Das Stresskapitel, Progressive Muskelrelaxation, Der Acht-Wochen-Präventionskurs, Kursleiterkompetenzen, Organisation und Kursvermarktung • III. Stressmanagement-Trainer*in: Das Stresskapitel, Einweisung in den Präventionskurs, Kursleiterkompetenzen, Organisation und Kursvermarktung
Abschluss
institutsinterne Prüfung
Art des Abschlusses
institutsinterne Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen
Empfohlen wird mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine berufliche Ausbildung, eine Vorbildung mit primärpräventivem Hintergrund und erste Erfahrungen im Bereich Gesundheitsförderung; Technische Voraussetzungen: Internetfähiger PC
Prüfungsvoraussetzungen
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Teilnahmekosten (Gesamtkosten)
1.090,00 €
Lehrgangskosten
1.090,00 €
Kosten für (externe) Prüfungen
0,00 €
Höhe der Raten
1.090,00 €
Anzahl der Raten
1
Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.
Gesamtdauer in Monaten
2.00
Gesamtdauer in Stunden
73
Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden
8.50
Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)
0
Präsenzunterricht
Ist nicht vorgesehen
Der Kurs vermittelt die Kenntnisse zur Durchführung von anerkannten Präventionskursen. Für die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der Primärprävention nach § 20 SGB V kommen unter Berücksichtigung der Ausführungen zu den einzelnen Präventionsprinzipien Anbieter mit folgenden Voraussetzungen in Betracht: − Grundqualifikation: Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss im jeweiligen Fachgebiet (Handlungsfeld) − Zusatzqualifikation: Einweisung in das durchzuführende Programm. Nähere Angabe dazu bietet die aktuelle Fassung „Leitfaden Prävention“ der GKV.