Kontakt
Sie können uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 13:00 Uhr erreichen. Für (dringende) Anliegen außerhalb dieser Zeiten bitten wir Sie, uns eine E-Mail zu senden.
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Zuständigkeit der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht Die ZFU ist zuständig für die Prüfung und Zertifizierung von Fernlehrgängen, die unter den Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) fallen. Unser Ziel ist es, die fachliche und didaktische Eignung dieser Lehrgänge sicherzustellen. Wir sind offen für Anregungen und Vorschläge, die im Zusammenhang mit dem Fernunterricht stehen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir nicht befugt sind, Rechtsberatung in konkreten Vertragsstreitigkeiten zwischen Ihnen und einem Fernlehrgangsinstitut anzubieten. In solchen Fällen empfehlen wir Ihnen, anwaltliche Rechtsberatung einzuholen.
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Erste Einschätzung, ob Ihr Bildungsangebot dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) unterliegt Auf unserer Website haben Sie die Möglichkeit interaktiv zu prüfen, ob Ihr Bildungsangebot dem Fernunterrichtsschutzgesetz unterliegt. Individuelle Prüfungen Ihres Bildungsangebotes können leider nicht durchgeführt werden.
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Aktuelle Vorhaben, Gesetze und Verordnungen sowie Auskunftsersuchen und fachliche Bewertungen Fehlinformationen verbreiten sich insbesondere in den sozialen Medien rasend schnell. Bitte verfolgen Sie unsere Internetseite für aktuelle Informationen zum Fernunterrichtsschutzgesetz. Auskünfte zu aktuellen gerichtlichen Entscheidungen erteilen wir nicht.
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Lehrgangssuche Wenn Sie auf der Suche nach einem für Sie passenden Fernlernangebot sind, können Sie gerne unsere Lehrgangssuche nutzen. Falls Sie kein passendes Angebot finden, bedeutet dies, dass derzeit kein zulassungspflichtiges Fernlernangebot von uns zertifiziert wurde. Aus diesem Grund können wir leider keine weiteren Informationen dazu bereitstellen, wenn Sie uns kontaktieren. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Einschränkung.
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FAQ Bevor Sie uns kontaktieren, empfehlen wir Ihnen, einen Blick in unsere umfangreiche FAQ-Sektion zu werfen. Dort finden Sie möglicherweise bereits Antworten auf Ihre Fragen, sowohl für Interessierte als auch für Veranstaltende. Falls Sie dort nicht fündig werden, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung und beantworten Ihre Anliegen persönlich.