Gestaltungshinweise

Hier erhalten Sie wichtige Informationen zur Gestaltung des Fernunterrichtsvertrags und des Informationsmaterials gemäß dem Fernunterrichtschutzgesetz. Zudem klären wir die Frage, ob die Bezeichnung Teilnahmebescheinigung, Zeugnis oder Zertifikat angemessen ist.
Des Weiteren erhalten Sie Empfehlungen für Nichtschülerprüfungen. Lesen Sie weiter, um wertvolle Hinweise zu erhalten.

  • Das Fernunterrichtschutzgesetz regelt den Fernunterrichtsvertrag und legt sowohl die Form als auch den Inhalt fest.
  • Bei Fernunterrichtsverträgen ist zu beachten, dass die auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung des Teilnehmenden der Textform bedarf.
  • Der Veranstalter ist zudem verpflichtet, in seinem Informationsmaterial einen umfassenden Überblick über die Vertragsbedingungen und die Anforderungen an die Teilnehmenden zu geben.
  • Dabei müssen insbesondere die Gültigkeitsdauer des Angebots und das Widerrufsrecht des Teilnehmenden klar dargestellt werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Teilnahme an einem Fernlehrgang zu dokumentieren. Dazu gehören Zertifikate, Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen. Diese sollten bestimmte Informationen enthalten, wie den Vor- und Nachnamen (ggf. mit Geburtsdatum), den Namen des Fernlehrinstituts mit Logo, den Titel des Lehrgangs, die vermittelten Inhalte mit Zeitangabe und Anzahl der Unterrichtseinheiten. Zusätzlich sollten der Veranstaltungszeitraum, eventuelle Noten, die ZFU-Zulassungsnummer und das Zulassungssiegel, das Ausstellungsdatum sowie die Unterschrift der Institutsleitung angegeben werden.

  • Zertifikat Ein Zertifikat bestätigt den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten oder Qualifikationen, ohne diese zu bewerten. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Zertifikat nicht mit öffentlich-rechtlichen oder staatlichen Zertifikaten verwechselt werden darf. Ein Hochschulzertifikat bescheinigt die Teilnahme an einem Teilstudiengang an einer Hochschule.
  • Zeugnis Ein Zeugnis hingegen enthält eine Bewertung der erbrachten Leistung, zum Beispiel durch Noten.
  • Teilnahmebescheinigung Eine Teilnahmebescheinigung dient in der Regel nur als Nachweis für die Teilnahme und hat keinen Bewertungscharakter.
Angaben

Aus verbraucherrechtlichen Sicht werden folgende Angaben und Aussagen erwartet:

  • Vor- und Nachname des Teilnehmenden mit Geburtsdatum
  • Name des Fernlehrinstitutes mit Logo
  • Lehrgangstitel
  • Vermittelte Inhalte mit Zeitangabe
  • Anzahl der Unterrichtseinheiten
  • Zeitraum der Veranstaltung
  • Noten, wenn belegbar
  • ZFU-Zulassungsnummer und -siegel (neben dem Lehrgangstitel)
  • Datum der Ausstellung
  • Unterschrift der Institutsleitung