Historie
In den 1970er Jahren begann der Fernunterricht in Deutschland an Popularität zu gewinnen. Immer mehr Menschen interessierten sich für die Möglichkeit, Bildung und Qualifikationen von zu Hause aus zu erwerben. Gleichzeitig gab es jedoch Bedenken hinsichtlich der Qualität und Seriosität einiger Fernunterrichtsanbietenden. Um diese Bedenken anzugehen, wurde das FernUSG eingeführt. Es legte bestimmte Anforderungen an Fernunterrichtsanbietende fest, um sicherzustellen, dass sie qualitativ hochwertige Bildungsprogramme anbieten und die Interessen der Verbraucher schützen. Das Fernunterrichtsschutzgesetz hat im Laufe der Jahre mehrere Änderungen erfahren, um den aktuellen Anforderungen an den Fernunterricht gerecht zu werden.
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1969Die Kultusministerkonferenz beschließt die Einrichtung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht der Länder der Bundesrepublik Deutschland (ZFU) in Köln.
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1971Die ZFU beginnt mit der Überwachung des Fernunterrichts in Deutschland, zunächst auf freiwilliger Basis.
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1976Der Fernunterricht erhielt durch das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) eine rechtliche Grundlage. Das FernUSG wurde am 24. August 1976 vom Bundestag erlassen und trat am 1. Januar 1977 in Kraft.
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1978Die ZFU übernimmt die Prüfung der Qualität von Fernlehrgängen in Bezug auf Methodik, Didaktik und Verbraucherschutz.
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1980Angebotene Fernunterrichte, die unter das FernUSG fallen werden staatlich zulassungspflichtig.
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2002Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetztes, um den Schutz von Verbrauchern bei Online-Fernunterrichtsprogrammen zu verbessern.
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2012Umfassende Überarbeitung und Modernisierung des FernUSG, einschließlich der Einführung von Informationspflichten für Fernunterrichtsanbieter, um den Verbrauchern transparente Informationen über die angebotenen Programme, Kosten und Vertragsbedingungen zur Verfügung zu stellen.
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2020Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes bezüglich der Text- und Schriftform bei der Vertragsgestaltung