Zulassung
Erfahren Sie mehr über unseren Zulassungsprozess für Fernlehrgänge, wählen Sie die passende Zulassungsart und senden Sie den Antrag an poststelle@zfu.nrw.de Präsentieren Sie uns Ihre Lehrgangsgestaltung und zeigen Sie, wie Sie für die Teilnehmenden den Lernerfolg maximieren. Informieren Sie sich über die Zulassungsgebühren und nutzen Sie unsere systemgestützten Hilfestellungen während des Bearbeitungsprozesses. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zu erhalten und Ihren Fernlehrgang erfolgreich zuzulassen.
- mit öffentlich-rechtlichen Abschlüssen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB)
- bei nonformalen Lehrgängen durch externe Gutachter*innen
Die Darstellung der Kompetenzen und Lernziele, die Teilnehmende mit dem Bildungsangebot erwerben, ist ein zentraler Bestandteil des Zulassungsprozesses. Mit der Antragsstellung treffen Sie ausgehend von den Lehrgangszielen und der Zielgruppe grundlegende Aussagen zur Realisierung des gesamten Lehr- und Lernarrangements. Dazu gehört die Angabe der Kompetenzen, des gewählten didaktischen Ansatzes und der groben Struktur. Sie ordnen den Grobzielen entsprechende Feinziele zu, unter Berücksichtigung der taxonomischen Anforderungen. Die Feinziele werden in Verbindung mit Inhalten, Lernorten, Methoden, Medien, Lernerfolgskontrollen und zeitlichen Anteilen dargestellt. Die folgende Darstellung soll Ihnen helfen, Lernziele kompetenzorientiert und taxonomiegerecht zu formulieren. Die aufgelisteten Schlüsselwörter dienen als Beispiele und sollten die Wissens-, Anwendungs- oder Handlungsorientierung des Lernziels verdeutlichen.
Wissen ist das, was wir lernen und verstehen, einschließlich aller Fakten, Regeln, Theorien und Kenntnisse über die praktischen Anwendungen in einem bestimmten Bereich.
Die Vermittlung erfolgt WISSENSORIENTIERTSchlüsselwörter | Mögliche Lernmedien |
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wiedergeben, beschriften, markieren, aufzählen, zuordnen, nennen, beschreiben | Lehr-/ Studienbrief/ Lernheft, Fachliteratur, Video, WBT, Audio |
Fertigkeiten bezeichnen die Fähigkeit, Kenntnisse effektiv anzuwenden und einzusetzen, um Aufgaben auszuführen und Probleme zu lösen.
Die Vermittlung erfolgt ANWENDUNGSORIENTIERTSchlüsselwörter | Mögliche Lernmedien |
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vergleichen, erklären, umschreiben, gegenüberstellen, Zusammenhänge aufzeigen, gliedern, charakterisieren | Lehr-/ Studienbrief/ Lernheft, Fachliteratur, Video, WBT, Audio |
auswählen, konstruieren, entwickeln, planen, lösen, identifizieren, berechnen, kombinieren, verknüpfen, implementieren | Fall-/ Situationsaufgabe |
ableiten, analysieren, auswerten, belegen, in Bezug setzen, debattieren, folgern, herleiten, korrigieren, testen, vereinfachen | Fall-/ Situationsaufgabe |
Sozialkompetenz umfasst die Fähigkeit und Bereitschaft, effektiv mit anderen zusammenzuarbeiten, ihre Bedürfnisse und sozialen Situationen zu verstehen, rational und verantwortungsbewusst zu interagieren und zu kommunizieren sowie aktiv zur Gestaltung der Arbeits- und Lebensumgebung beizutragen.
Die Vermittlung erfolgt HANDLUNGSORIENTIERTSchlüsselwörter | Mögliche Lernmedien |
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kritisieren, bewerten, verteidigen, beweisen, empfehlen, einschätzen, argumentieren, beraten, betreuen, moderieren, sich behaupten | Präsentation, Workshop |
Selbstkompetenz umfasst die Fähigkeit und Bereitschaft, eigenständig und verantwortungsbewusst zu handeln, das eigene Verhalten und das anderer zu reflektieren sowie die eigene Handlungsfähigkeit kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Die Vermittlung erfolgt HANDLUNGSORIENTIERTSchlüsselwörter | Mögliche Lernmedien |
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bilden, herstellen, konstruieren, testen, Lösungen vorschlagen, eine Theorie aufstellen, improvisieren, widerlegen, dimensionieren, programmieren | Projekt |
Für die Verwaltungstätigkeiten der Zentralstelle sind gemäß dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen entsprechende Gebühren zu entrichten.
Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) vom 03. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 13. April 2022 (GV. NRW. 2023, S. 490).
Zulassung eines Fernlehrgangs
Zulassung eines Fernlehrganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) ohne vorherige, vorläufige Zulassung nach § 12 Absatz 3 FernUSG.
Vorläufige Zulassung
Zulassung eines Fernlehrganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 FernUSG, der eine vorläufige Zulassung nach § 12 Absatz 3 FernUSG vorausgeht.
Cafeteria-Lehrgang
Zulassung der Einzelvermarktung von Modulen oder sonstigen in sich abgeschlossenen Teilen eines Gesamtcurriculums eines Fernlehrganges, der nicht auf einen eigenen Abschluss vorbereitet und dessen Zulassung an die Zulassung des Quell-Fernlehrganges gebunden bleibt („Cafeteria-Lehrgang“).
Teilfernlehrgang
Zulassung eines Teilfernlehrganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 FernUSG
Wesentliche Änderung
Zulassung wesentlicher Änderungen eines zugelassenen Fernlehrganges nach § 12 Absatz 1 Satz 2 FernUSG. Wenn die wesentlichen Änderungen mehr als die Hälfte des gesamten Lehrganges betreffen, fallen die Gebühren für eine Neuzulassung an.
Übernahme eines Fernlehrganges
Übernahme eines zugelassenen Fernlehrganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 FernUSG
Fortbestandsprüfung eines Fernlehrganges
Überprüfung des Fortbestandes der Zulassungsvoraussetzungen, sofern nicht Tarifstelle 13.2.5 zutrifft
Zulassung eines Fernstudienganges
Zulassung eines Fernstudienganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 FernUSG
Cafeteria-Studiengang
Zulassung der Einzelvermarktung von Modulen oder sonstigen in sich abgeschlossenen Teilen eines Gesamtcurriculums eines Fernstudienganges („Cafeteria-Studiengang“).
Teilfernstudiengang
Zulassung eines Teilfernstudienganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 FernUSG.
Wesentliche Änderung eines Fernstudienganges
Zulassung wesentlicher Änderungen eines zugelassenen Fernstudienganges nach § 12 Absatz 1 Satz 2 FernUSG. Wenn die wesentlichen Änderungen mehr als die Hälfte des gesamten Lehrganges betreffen, fallen die Gebühren für eine Neuzulassung an.
Fortbestandsprüfung eines Fernstudienganges
berprüfung des Fortbestandes der Zulassungsvoraussetzungen des Fernstudienganges, sofern nicht Tarifstelle 13.2.11 zutrifft.
Registrierung eines Hobby-Lehrganges
Registrierung der Anzeige eines Lehrganges, der der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dient („Hobby-Lehrgang“) nach § 12 Absatz 1 Satz 4 FernUSG.
* voraussichtliche Gebühren.
Wenn Sie die Zulassung eines Fernlehrgangs beantragen möchten, stehen Ihnen verschiedene Antragseinreichungen zur Verfügung, je nachdem, um welche Art von Lehrgang es sich handelt. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Antragsverfahren.
Überprüfung auf Antragspflicht
An dieser Stelle können Sie prüfen, ob für Ihr Angebot eine Zulassung/Registrierung erforderlich ist.
Entstehen dem Teilnehmenden Kosten?
Die Abfrage kommt aufgrund Ihrer Angaben zu folgendem Ergebnis und dient als erste Einschätzung:
Für Ihr Fernlehrangebot ist eine Registrierung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis nicht als verbindliche Rechtsauskunft betrachtet werden kann. Die Einschätzung dient lediglich zur Orientierung und bietet lediglich eine allgemeine Bewertung, ob Fernunterricht gemäß dem Fernunterrichtsschutzgesetz vorliegen könnte. Die Verwendung dieser Einschätzung erfolgt auf eigenes Risiko.
Die Abfrage kommt aufgrund Ihrer Angaben zu folgendem Ergebnis und dient als erste Einschätzung:
Für Ihr Fernlehrangebot ist eine Zulassung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis nicht als verbindliche Rechtsauskunft betrachtet werden kann. Die Einschätzung dient lediglich zur Orientierung und bietet lediglich eine allgemeine Bewertung, ob Fernunterricht gemäß dem Fernunterrichtsschutzgesetz vorliegen könnte. Die Verwendung dieser Einschätzung erfolgt auf eigenes Risiko.
Die Abfrage kommt aufgrund Ihrer Angaben zu folgendem Ergebnis und dient als erste Einschätzung:
Ihr Angebot benötigt keine Zulassung/Registrierung.
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis nicht als verbindliche Rechtsauskunft betrachtet werden kann. Die Einschätzung dient lediglich zur Orientierung und bietet lediglich eine allgemeine Bewertung, ob Fernunterricht gemäß dem Fernunterrichtsschutzgesetz vorliegen könnte. Die Verwendung dieser Einschätzung erfolgt auf eigenes Risiko.