Urteile

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BGH-Urteil Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 15.10.2009 eine Entscheidung zur Frage der Lernerfolgskontrolle und damit zur Anwendbarkeit des FernUSG getroffen. Nach diesem Urteil ist dieses Tatbestandsmerkmal weit auszulegen.

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