Fernunterricht

Fernunterricht hat sich als erfolgreiche und praxisnahe Form der Weiterbildung erwiesen. Für viele Weiterbildungswillige ist er die einzige Möglichkeit, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Durch die Flexibilität beim Lernen und die Möglichkeit, ortsunabhängig zu lernen, können die Teilnehmenden ihre beruflichen und familiären Verpflichtungen mit ihren Lerninteressen in Einklang bringen. Die Qualität des Fernlehrangebots wird durch das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) sichergestellt. Dieses Gesetz schreibt vor, dass alle Fernlehrgänge, die auf vertraglicher Basis angeboten werden, von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden müssen.

Fernunterricht ist eine Form der Weiterbildung, bei der Lehrende und Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg individuell überwacht wird.

Fernunterricht ist eine spezifische Form des Unterrichts, bei der Lehrende und Lernende räumlich getrennt sind und der Unterricht über verschiedene Medien und Kommunikationskanäle stattfindet.

  • Die Lernenden können ihre Lernzeiten flexibel einteilen und den Unterrichtsstoff in ihrem eigenen Tempo bearbeiten. Sie werden dabei von qualifizierten Betreuungspersonen unterstützt.
  • Die Lernerfolgskontrolle erfolgt durch Selbst- und Fremdkontrollaufgaben, um den Lernfortschritt zu überprüfen und Rückmeldungen zu erhalten.
  • Der Fernunterricht bietet den Lernenden eine flexible und individuelle Lernmöglichkeit in verschiedenen Bildungsbereichen.

Seit dem Inkrafttreten des Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) am 1. Januar 1977 unterliegen alle Fernlehrgänge der Zulassungspflicht; d.h., alle Fernlehrgänge müssen, bevor sie angeboten werden, staatlich zugelassen sein.

Die Zulassung erfolgt durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), die im Auftrag der 16 Bundesländer handelt.

Ohne Zulassung dürfen keine Fernlehrgänge gemäß FernUSG vertrieben werden.

Zugelassene Lehrgänge besitzen ein Zulassungssiegel mit einer Zulassungsnummer, die im Informationsmaterial angegeben werden muss. Vor der Zulassung werden die Lehrgänge auf verschiedene Kriterien überprüft, wie die

  • Aktualität und Praxisrelevanz des Lehrinhalts,
  • didaktische Eignung für den Fernunterricht,
  • Erreichbarkeit des Lehrgangsziels,
  • Werbung und Vertragsgestaltung,
  • Übereinstimmung mit den Zielen beruflicher Bildung,
  • die Gewährleistung der pädagogischen Betreuung und Lernerfolgskontrolle während der Teilnahme.