Kultusministerien

Die Kultusministerien der Länder können Fragen zu schulisch-staatlichen Prüfungen im Rahmen von Fernunterricht beantworten, wie z.B. zu den rechtlichen Grundlagen und Vorgaben für Prüfungen, Terminen und Anmeldungen, Prüfungsvorbereitung, Bewertung und Notengebung, Prüfungsanforderungen, Prüfungsergebnissen und Zeugnissen, Sonderregelungen und Nachteilsausgleich sowie Beschwerden und Einsprüchen.

Zuständigkeiten und Kompetenzen können je nach Bundesland variieren, daher ist es ratsam, sich direkt an das zuständige Kultusministerium zu wenden.