Zentrale für Fernunterricht
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ist die für die Länder zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet u. a. über die Zulassung von Fernunterrichts-Lehrgängen. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitergehende Informationen über die ZFU und über den Fernunterricht.