Instrumentenflugberechtigung (IR) / (A/H) nach den Regeln von EASA Part-FCL

682612
Zulassungsnummer

Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Erwerb der Instrumentenberechtigung gemäß EASA Teil-FCL - Lernmaterialien sind in englischer Sprache

Lehrgangsinhalte

Human Performance (Menschliches Leistungsvermögen) - Air Law (Luftrecht) - IFR Communications (IFR Sprechfunkverkehr) - Meteorology (Meteorologie) - Flight Planning (Flugplanung und Überwachung) - Instruments (Instrumentierung) - Radio Navigation (Funknavigation)

Abschluss

Prüfung vor dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Art des Abschlusses

schulisch/staatlich

Teilnahmevoraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre - Gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 oder 2 - PPL mit Nachtflugberechtigung oder Berufspilotenlizenz nach ICAO - 50 Std. Überflugzeit als verantwortlicher Pilot - Kenntnisse der englischen Sprache inkl. Sprechfunkzeugnis (AZF); techn. Voraussetzung: Internet-Zugang

Prüfungsvoraussetzungen

siehe Teilnahmevoraussetzungen bzw. weitere Voraussetzungen beim Institut erfragen

Teilnahmekosten (Gesamtkosten)

1.000,00 €

Lehrgangskosten

1.000,00 €

Kosten für (externe) Prüfungen

0,00 €

Höhe der Raten

166,00 €

Anzahl der Raten

6


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Gesamtdauer in Monaten

6.00

Gesamtdauer in Stunden

185

Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden

6.00

Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)

40

Präsenzunterricht

An 5 Tagen in Dortmund

Die Prüfbehörde erhebt Melde- und Prüfungsgebühren. Maximale Lehrgangsdauer 18 Monate.

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