Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Verwaltungsrecht (AK-Jura)
MODUL I: Die Handlungsformen öffentlicher Verwaltung, das behördliche Verfahren und die Durchsetzung behördlicher Entscheidungen: Formen des Verwaltungshandelns und anwaltliche Mitwirkungsmöglichkeiten • Vorbeugender Rechtsschutz (Unterlassungsklagen) • Akteneinsicht und Informationszugang • Der Mandant als Beteiligter im Verwaltungsverfahren • Planfeststellung und Plangenehmigung • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Wiederaufgreifen des Verfahrens • Rechtsschutz und Verfahrensbeteiligung von Dritten und Nachbarn • Rechtsschutz und Eilrechtsschutz des Adressaten gegen belastende behördliche Entscheidungen • Verwaltungsvollstreckung und Rechtsschutz| MODUL II: Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz: • Besonderheiten verwaltungsgerichtlicher Verfahren, Abgrenzung zum Zivilprozess • Vorverfahren • Zuständiges Verwaltungsgericht • Die Klagen und Anträge • Beteiligte am Verwaltungsprozess • Klage-/Antragsbefugnis des Klägers • Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis • Richtiger Beklagter • Beteiligung Weiterer, insbesondere Beiladung • Fristen im Verwaltungsprozess • Verfahren nach der Klageerhebung • Das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, insbesondere Statthaftigkeit und Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags • Die einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO • Das Normenkontrollverfahren gem. § 47 VwGO • Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Entscheidungen • Die Verfassungsbeschwerde • Rechtsschutz beim Gerichtshof der EU und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte | MODUL III: Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen: Staatshaftungsrecht • Besonderes Verwaltungsrechts: Öffentliches Baurecht, Bauverwaltungsrecht • Kommunalabgabenrecht | MODUL IV: Besonderes Verwaltungsrechts: Wirtschaftsverwaltungsrecht • Energierecht • Umweltrecht, Immissionsschutzrecht • Wasserrecht • Naturschutz- und -landschaftsschutzrecht • Kreislaufwirtschaftsrecht • Öffentliches Dienstrecht, Beamtenrecht
Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt für Verwaltungsrecht (AK-Jura)
öffentlich-rechtliche Prüfung
Befähigung zum Richteramt (1. und 2. juristisches Staatsexamen), außerdem ist gemäß FAO eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung; Technische Ausstattung: PC mit Internetzugang, Webbrowser (Aktivierung von Javascript und Cookies)
Nachweis ausreichender Vorbereitung
1.200,00 €
1.200,00 €
0,00 €
200,00 €
6
12.00
144
2.50
20
3 Tage (Freitag - Sonntag) für drei je 5-stündige Abschlussklausuren an den Standorten Berlin, Frankfurt, München oder Münster