Fachanwaltslehrgang Familienrecht
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Familienrecht gemäß Fachanwaltsordnung vom 01.10.2023
Lehrgangsinhalte
Materielles Ehe-,Familien- und Kindschaftsrecht, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Güterrecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vertragsgestaltung in der familienrechtlichen Praxis, Familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht im Familienrecht, Mandatsbearbeitung im Familienrecht - unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht sowie zum Öffentlichen Recht unter Einbeziehung der jeweiligen verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen Bezüge gem. § 2 Abs. 3 FAO.
Abschluss
Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt im Familienrecht
Art des Abschlusses
öffentlich-rechtliche Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen
Erstes bzw. Zweites Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; technische Voraussetzung: Internet-Zugang
Prüfungsvoraussetzungen
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Teilnahmekosten (Gesamtkosten)
2.250,00 €
Lehrgangskosten
2.250,00 €
Kosten für (externe) Prüfungen
0,00 €
Höhe der Raten
750,00 €
Anzahl der Raten
3
Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.
Gesamtdauer in Monaten
9.00
Gesamtdauer Selbstlernen
116 Std. (154 Unterrichtsstunden zu je 45 Min.)
Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden
3.00
Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)
15
Gesamtdauer in Stunden
127 Std. (169 Unterrichtsstunden zu je 45 Min.)
Präsenzunterricht
3 Tage (für die 5-stündigen Abschlussklausuren)