Fachanwaltslehrgang Familienrecht
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Familienrecht gemäß Fachanwaltsordnung
Lehrgangsinhalte
Materielles Ehe-,Familien- und Kindschaftsrecht, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Güterrecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vertragsgestaltung in der familienrechtlichen Praxis, Familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht im Familienrecht, Mandatsbearbeitung im Familienrecht - unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht sowie zum Öffentlichen Recht unter Einbeziehung der jeweiligen verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen Bezüge gem. § 2 Abs. 3 FAO.
Abschluss
Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt im Familienrecht
Art des Abschlusses
öffentlich-rechtliche Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen
Erstes bzw. Zweites Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; technische Voraussetzung: Internet-Zugang
Prüfungsvoraussetzungen
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Teilnahmekosten (Gesamtkosten)
2.250,00 €
Lehrgangskosten
2.250,00 €
Kosten für (externe) Prüfungen
0,00 €
Höhe der Raten
750,00 €
Anzahl der Raten
3
Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.