Fachanwaltslehrgang Erbrecht
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Erbrecht gemäß Fachanwaltsordnung vom 01.10.2023
Lehrgangsinhalte
Allgemeine Grundlagen des Erbrechts; Gewillkürte Erbfolge; Vorweggenommene Erbfolge; Erbengemeinschaft-Erbenhaftung-Nachlassverwaltung; Erbrechtliche Fragen der Unternehmensnachfolge; Steuer- und stiftungsrechtliche Fragen des Erbrechts; Testamentvollstreckung; Internationales Erbrecht; Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung in erbrechtlichen Streitigkeiten unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht sowie unter Einbeziehung der jeweiligen verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen Bezüge gem. § 2 Abs. 3 FAO
Abschluss
Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt im Erbrecht
Art des Abschlusses
öffentlich-rechtliche Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen
Erstes bzw. Zweites Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; technische Voraussetzung: Internet-Zugang
Prüfungsvoraussetzungen
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Teilnahmekosten (Gesamtkosten)
2.250,00 €
Lehrgangskosten
2.250,00 €
Kosten für (externe) Prüfungen
0,00 €
Höhe der Raten
750,00 €
Anzahl der Raten
3
Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.
Gesamtdauer in Monaten
9.00
Gesamtdauer Selbstlernen
116 Std. (154 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)
Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden
3.00
Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)
15
Gesamtdauer in Stunden
127 Std. (169 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)
Präsenzunterricht
3 Tage (für die 5-stündigen Abschlussklausuren)