Staatlich geprüfte/r Techniker/in Fachrichtung Maschinentechnik
Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Techniker/in der Fachrichtung Maschinentechnik gemäß niedersächsischer Verordnung vom 10.06.2009 (BbS VO zuletzt geändert am 13.01.2017 mit Ergänzenden Bestimmungen EB-BbS vom 20.05.2014) sowie gemäß den Rahmenrichtlinien für den berufsbezogenen Lernbereich in allen Fachrichtungen der Fachschule Technik des Niedersächsischen Kultusministeriums vom Juni 2020
Lehrgangsinhalte
berufsübergreifender Lernbereich: Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Betriebswirtschaftslehre, Mitarbeiterführung, Berufs- und Arbeitspädagogik, Politik, Mathematik und technische Mechanik, Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Werkstoffkunde); berufsbezogener Lernbereich: Projekte planen, realisieren und auswerten - Technische Lösungen erweitern - Technische Lösungen entwickeln - Technische Lösungen oder Prozesse optimieren - Produktionsprozesse planen und steuern - Führungsaufgaben und Personalverantwortung übernehmen - Qualität prüfen und verbessern - Ökonomisch und nachhaltig handeln - Projektarbeit
Abschluss
Staatliche Technikerprüfung nach niedersächsischer Verordnung
Art des Abschlusses
schulisch/staatlich
Teilnahmevoraussetzungen
in der Regel Berufsausbildung und Berufspraxis, möglichst Anwenderkenntnisse in Office-Programmen; technische Voraussetzungen: Internet-Zugang, PC, Laptop oder Tablet, Headset/Kopfhörer, Kamera/Webcam
Prüfungsvoraussetzungen
1. Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss, 2. als berufliche Erstausbildung a) eine erfolgreich abgeschlossene für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung, bei einer bundesrechtlich geregelten Stufenausbildung eine Berufsausbildung der letzten Stufe, und eine mindestens einjährige entsprechende Berufstätigkeit, b) den Abschluss einer für die Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung zur Staatlich geprüften Assistentin oder zum Staatlich geprüften Assistenten und eine anschließende einjährige entsprechende Berufstätigkeit oder c) eine für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von sieben Jahren und 3. Berufsschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand; Ausnahmeregelungen sind möglich; im Einzelnen siehe bitte oben genannte Verordnung
Teilnahmekosten (Gesamtkosten)
10.925,00 €
Lehrgangskosten
10.800,00 €
Kosten für (externe) Prüfungen
125,00 €
Höhe der Raten
300,00 €
Anzahl der Raten
36
Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.
Gesamtdauer in Monaten
36.00
Gesamtdauer in Stunden
2015
Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden
10.50
Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)
520
Präsenzunterricht
Vor-Ort-Seminare in Bremen à 8 Unterrichtsstunden an insgesamt 65 Samstagen oder 65 Online-Seminare à 8 Stunden. Die Teilnahme an selbstgesteuerten Lerngruppen wird empfohlen.