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Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ist die zuständige Behörde für die Länder auf Grundlage des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Im Sinne des Verbraucherschutzes entscheidet sie u.a. über die Zulassung von Fernunterrichtslehrgängen und Fernstudiengängen.

Auf dieser Homepage finden sowohl Anbieter als auch Verbraucher, Behörden und Kammern Informationen zu den folgenden Themen:

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