Herzlich willkommen
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ist die zuständige Behörde für die Länder auf Grundlage des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Im Sinne des Verbraucherschutzes entscheidet sie u.a. über die Zulassung von Fernunterrichtslehrgängen und Fernstudiengängen.
Auf dieser Homepage finden sowohl Anbieter als auch Verbraucher, Behörden und Kammern Informationen zu den folgenden Themen:
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Fernunterricht nach Fernunterrichtsschutzgesetz
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Antragsstellung und Zulassungsverfahren
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Suche nach zugelassenen Fernlehrgängen und Fernstudiengängen sowie Fernlehrgängen zur Freizeitgestaltung mit Kontaktdaten des Anbieters
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kontaktieren Sie uns gern bei noch offenen Fragen. Wählen Sie dafür im folgenden Kontaktformular die zutreffende Rubrik über das Drop-Down-Menü aus.