Pflegedienstleitung (PDL gemäß AVPflegeWoqG)
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine Tätigkeit als Pflegedienstleitung gemäß AVPfleWoqG
Lehrgangsinhalte
Soziale Führungsqualifikationen - Ökonomische Qualifikationen - Organisatorische Qualifikationen - Strukturelle Qualifikationen
Abschluss
Zeugnis: Erfolgreicher Abschluss der Module A–D (Bestehen der Modulabschlussprüfungen) --- Zertifikat: Erfolgreicher Abschluss der Module A–D (Bestehen der Modulabschlussprüfungen), bestandene Abschlussprüfungen (Projektbericht und Kolloquium) und Nachweis über das Absolvieren des Praktikums im Pflegemanagement
Art des Abschlusses
institutsinterne Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen
An der Weiterbildung kann teilnehmen, wer die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach den §§ 1, 58 oder 64 PflBG inne hat. Diese sind: Pflegefachfrau/-mann, Gesundheits- und Krankenpfleger/In, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/In, Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Altenpfleger/In; technische Voraussetzungen: handelsüblicher PC oder Laptop mit Internetanschluss und Mikrofon/Video zur Teilnahme an den Online-Präsenzveranstaltungen.
Prüfungsvoraussetzungen
40 Stunden Praktikum im Pflegemanagement
Teilnahmekosten (Gesamtkosten)
3.576,00 €
Lehrgangskosten
3.576,00 €
Kosten für (externe) Prüfungen
0,00 €
Höhe der Raten
149,00 €
Anzahl der Raten
24
Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.
Gesamtdauer in Monaten
24.00
Gesamtdauer Selbstlernen
465 Std. (619 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)
Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden
4.50
Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)
98
Gesamtdauer in Stunden
538 Std. (717 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)
Präsenzunterricht
310 online-Veranstaltungen.
Die Lehrgangsdauer beträgt 543 Stunden (- exklusive des Praktikums i.H.v. 40 Stunden). Für die Tätigkeit als Pflegedienstleitung müssen Sie neben dieser Weiterbildung außerdem folgende Voraussetzungen erfüllen: eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre. Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieherinnen und Heilerzieher mit einer praktischen Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre als ausgebildete Pflegefachkraft.