Behandlungspflege LG I und LG II (SGB V)
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Durchführung der Behandlungspflege der Leistungsgruppen 1 und 2 gemäß des Vertrags der häuslichen Krankenpflege, häuslichen Pflege und Haushaltshilfe gemäß §§132 und 132a Abs. 2 SGBV
Lehrgangsinhalte
Recht • Hygiene • Arzneimittellehre, Verabreichung von Augentropfen und Augensalben • Blutdruckmessung • Umgang mit medizinischen Kompressionsstrümpfen • Ernährung im Alter und Blutzuckermessung • Umgang mit einer percutanen endoskospischen Gastrostomie (PEG), Klistier • Versorgung eines suprapubischen Dauerkatheters • Flüssigkeitsbilanzierung • Richten und Verabreichen von subcutanen Injektionen • Versorgung von Decubiti bis Kategorie • Durchführung dermatologischer Bäder, medizinischer Einreibungen • Kältetherapie • Inhalationen • Notfall / Erste Hilfe
Abschluss
institutsinternes Zertifikat
Art des Abschlusses
institutsinterne Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen
Pflegekräfte, ambulante Pflegehelfer/in, Arzthelfer/innen, Altenpflegehelfer/innen, Familienpfleger/in, Heilpädagogen/Heilpädagoginnen. Ein oder zwei Jahre Berufserfahrung in der Pflege sind wünschenswert. Deutschkenntnisse GER-Niveau: B2; Technische Voraussetzungen: Endgerät mit Internetzugang, grundlegende PC-Kenntnisse
Prüfungsvoraussetzungen
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Teilnahmekosten (Gesamtkosten)
1.056,00 €
Lehrgangskosten
1.056,00 €
Kosten für (externe) Prüfungen
0,00 €
Höhe der Raten
264,00 €
Anzahl der Raten
4
Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.
Gesamtdauer in Monaten
4.00
Gesamtdauer Selbstlernen
120 Std. (160 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)
Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden
7.00
Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)
88
Gesamtdauer in Stunden
186 Std. (248 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)
Präsenzunterricht
88 Unterrichtsstunden in Form Online-Seminaren und 28 Unterrichtsstunden an individuell wählbaren Terminen während eines 7-tägigen Praktikums in einer Einrichtung → zusätzlich sind 9 Stunden für einen selbstorganisierten Erste-Hilfe-Kurs vorgesehen
Die Qualifikation zur Durchführung behandlungspflegerischer Tätigkeiten ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In NRW ist eine Qualifikation für eine berufliche Ausübung durch einen Fernlehrgang nicht möglich. Für konkrete Einzelfälle sind die jeweiligen Landesregelungen, Rahmenverträge maßgeblich. Nähere Informationen bitte beim Institut erfragen.