Wohnbereichsleitung in der stationären Pflege

7390021
Zulassungsnummer

Vermittlung von Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Wohnbereichsleitung in der stationären Pflege

Lehrgangsinhalte

Grundlagen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre - Qualitätsmanagement und Hygiene in stationären Einrichtungen - Pflegeprozess, Pflegediagnostik und Assessmentverfahren - Kommunikationsgrundlagen und -modelle - Kommunikationsstile und -störungen - Motivierende Gesprächsführung und Anleiten in der Pflegepraxis - Heim- und Betreuungsrecht - Arbeitsrecht und Haftungsrecht in der Pflege - Personalmanagement, Personalentwicklung, Personalführung

Abschluss

institutsinterne Prüfung

Art des Abschlusses

institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen

Abgeschlossene Ausbildung als Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder Kinderkrankenpfleger/-in mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung. Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/-innen, die mindestens zwei Jahre in der Geriatrie/Gerontopsychiatrie oder in einer Einrichtung der Behindertenhilfe tätig waren. Die Berufstätigkeit soll nicht länger als acht Jahre zurückliegen. Technische Ausstattung: Standard-Multimedia-PC mit Internetzugang

Prüfungsvoraussetzungen

Nachweis ausreichender Vorbereitung

Teilnahmekosten (Gesamtkosten)

1.956,00 €

Lehrgangskosten

1.956,00 €

Kosten für (externe) Prüfungen

0,00 €

Höhe der Raten

163,00 €

Anzahl der Raten

12


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Gesamtdauer in Monaten

12.00

Gesamtdauer in Stunden

464

Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden

9.00

Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)

0

Präsenzunterricht

Ist nicht vorgesehen

Teilnehmer*innen wird empfohlen vor Lehrgangsbeginn eigenverantwortlich zu prüfen, ob dieser Abschluss, unter Berücksichtigung der Gegebenheiten der einschlägigen Pflegeeinrichtung, der Trägererwartungen und der Anforderungen im jeweiligen Bundesland ausreichend ist. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhält der Absolvent/die Absolventin ein Abschlusszertifikat „Wohnbereichsleiter/in in der stationären Pflege“. Wer die Abschlussprüfung nicht absolviert, erhält ein Abschlusszeugnis auf Basis der bestandenen Einsendeaufgaben.

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