Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)

598615
Zulassungsnummer

Vorbereitung auf die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen vor einer Industrie- und Handelskammer

Lehrgangsinhalte

Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse - Steuern von Qualitätsmanagementprozessen - Gestalten von Schnittstellen und Projekten - Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen - Führen und Entwickeln von Personal - Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen - Präsentationen

Abschluss

Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäß Verordnung vom 21.07.2011

Art des Abschlusses

a) öffentlich-rechtliche Prüfung b) institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen

möglichst einschlägige Berufsausbildung und Berufspraxis; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Prüfungsvoraussetzungen

Ausbildung in einem sozialen, pädagogischen, pflegenden oder kaufmännischen Beruf oder einschlägiges Hochschulstudium jeweils mit entsprechender Berufspraxis oder mindestens 5 Jahre Berufspraxis; im Einzelnen siehe bitte § 2 der o. g. Verordnung

Teilnahmekosten (Gesamtkosten)

2.142,00 €

Lehrgangskosten

2.142,00 €

Kosten für (externe) Prüfungen

0,00 €

Höhe der Raten

119,00 €

Anzahl der Raten

18


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Gesamtdauer in Monaten

18.00

Gesamtdauer Selbstlernen

775 Std. (1033 Unterrichtsstunden zu je 45 Min.)

Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden

10.00

Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)

126

Gesamtdauer in Stunden

869 Std. (1159 Unterrichtsstunden zu je 45 Min.)

Präsenzunterricht

2- bis 3-tägige Seminare an Wochenenden an verschiedenen Orten (an insgesamt 15 Tagen mit 108 Unterrichtstunden) und 30 Online-Seminare (von insgesamt 60 Unterrichtsstunden)

Die Industrie- und Handelskammern erheben Prüfungsgebühren.

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