Geprüfter Tourismusfachwirt / Geprüfte Tourismusfachwirtin (IHK)

589414
Zulassungsnummer

Vorbereitung auf die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Tourismusfachwirt und Geprüfte Tourismusfachwirtin gemäß Verordnung vom 09.02.2012

Lehrgangsinhalte

Grundlagen des Tourismus - Rahmenbedingungen - Tourismusmanagement - Tourismusmarketing - Destinationsmanagement - Management der Verkehrsträger - Reiseveranstaltermanagement - Reisemittlermanagement - Kur- und Bädertourismus - Freizeit- und Erlebniswelten - touristische Informationstechniken - Eventmanagement - Hotelmanagement - Qualitätsmanagement

Abschluss

Fortbildungsprüfung zum/zur Gepr. Tourismusfachwirt/in vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK)

Art des Abschlusses

öffentlich-rechtliche Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen

kaufmännische Grundkenntnisse erworben durch tourismusbezogene Grundausbildung oder einschlägige Berufserfahrung; technische Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang

Prüfungsvoraussetzungen

im Einzelnen siehe bitte § 2 der o. g. Verordnung

Teilnahmekosten (Gesamtkosten)

2.970,00 €

Lehrgangskosten

2.970,00 €

Kosten für (externe) Prüfungen

0,00 €

Höhe der Raten

165,00 €

Anzahl der Raten

18


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Gesamtdauer in Monaten

18.00

Gesamtdauer in Stunden

1042

Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden

13.00

Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)

48

Präsenzunterricht

Drei je 2-tägige Seminare von insgesamt 48 Stunden sowie fakultativ 8 Online-Seminare

Die Industrie- und Handelskammern erheben Prüfungsgebühren.

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