Fachanwaltsseminar Sozialrecht (AK-Jura)
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Sozialrecht gemäß Fachanwaltsordnung von 2025
Lehrgangsinhalte
allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht - besonderes Sozialrecht - Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung) - Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden - Recht des Familienlastenausgleichs - Recht der Eingliederung Behinderter - Sozialhilferecht - Ausbildungsförderungsrecht
Abschluss
Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt im Sozialrecht
Art des Abschlusses
öffentlich-rechtliche Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen
erstes und zweites juristisches Staatsexamen; technische Voraussetzung: Multimedia-PC mit Internet-Zugang
Prüfungsvoraussetzungen
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Teilnahmekosten (Gesamtkosten)
1.650,00 €
Lehrgangskosten
1.650,00 €
Kosten für (externe) Prüfungen
0,00 €
Höhe der Raten
275,00 €
Anzahl der Raten
6
Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.
Gesamtdauer in Monaten
4.00
Gesamtdauer Selbstlernen
120 Std. (160 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)
Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden
7.00
Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)
20
Gesamtdauer in Stunden
135 Std. (180 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)
Präsenzunterricht
3 Tage (für drei je 5-stündige Abschlussklausuren)