Geprüfter Küchenmeister (IHK) / Geprüfte Küchenmeisterin (IHK)

578411
Zulassungsnummer

Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Küchenmeister (IHK)/zur Geprüften Küchenmeisterin (IHK) gemäß Verordnung vom 05.08.2003 | Vermittlung der Prüfungsteile Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Handlungsspezifische Qualifikationen ohne den Prüfungsteil Berufs- und Arbeitspädagogische Qualifikationen

Lehrgangsinhalte

WIRTSCHAFTSBEZOGENE QUALIFIKATIONEN: Volks- und Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Recht und Steuern, Unternehmensführung | HANDLUNGSSPEZIFISCHE QUALIFIKATIONEN: Mitarbeiterführung und -förderung, Betriebliche Abläufe, Produktbeschaffung und -pflege, Speisentechnologie und Ernährungswissenschaft, Gästeberatung und Produktvermarktung

Abschluss

Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK); vorzugsweise der IHK Regensburg

Art des Abschlusses

öffentlich-rechtliche Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen

abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender Berufserfahrung; technische Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang

Prüfungsvoraussetzungen

je Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", "Handlungsspezifische Qualifikationen" und "Praktische Prüfung" unterschiedlich; Nachweis über erfolgreiche Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung; im Einzelnen siehe § 2 der Verordnung vom 05.08.2003

Teilnahmekosten (Gesamtkosten)

4.600,00 €

Lehrgangskosten

4.600,00 €

Kosten für (externe) Prüfungen

0,00 €

Höhe der Raten

219,00 €

Anzahl der Raten

21


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Gesamtdauer in Monaten

21.00

Gesamtdauer in Stunden

1273

Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden

12.00

Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)

252

Präsenzunterricht

Ein- und Mehrtagesseminare an insgesamt 28 Tagen

Die Lehrgangskosten in Höhe von 4.600,00 EUR sind wie folgt zu zahlen: 1 Rate à 200,00 EUR und 20 Raten à 220,00 EUR. Die Industrie- und Handelskammern erheben Prüfungsgebühren in unterschiedlicher Höhe.

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