Sport- und Fitnesskaufmann*frau (IHK)/ Sport- und Gesundheitstrainer*in (IST)

5133022
Zulassungsnummer

Vorbereitung auf die Abschlussprüfung gemäß der Verordnung vom 04.07.2007 über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau (IHK) oder IST-Lizenz / Diplom

Lehrgangsinhalte

Sales- und Servicemanagement, Fitnesstraining, Pädagogik und Psychologie im Gruppentraining, Rückentraining, Sporternährung, Personal Training, medizinisches Fitnesstraining, Entspannungstraining, betriebliche und wirtschaftliche Grundfunktionen, Recht, Finanzierung, Investition und Rechnungswesen, Marketing, Qualitätsmanagement, EDV, Sportmanagement, Wahlspezialisierungen, Prüfungsvorbereitung

Abschluss

Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau (IHK) / IST-Lizenz / Diplom

Art des Abschlusses

a) öffentlich-rechtliche Prüfung b) institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre, Schulabschluss. Technische Voraussetzungen: PC mit Internetanschluss (aktuelle Windows-Version inkl. (Open)Office-Paket oder Apple mit vergleichbaren Anwendungen, Adobe Acrobat Reader, Adobe Flash Players, WinZip o.Ä.) Soundkarte und Headset.

Prüfungsvoraussetzungen

Hinreichende Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Die Zulassung zur Prüfung liegt im Ermessen der zuständigen IHK.

Teilnahmekosten (Gesamtkosten)

11.700,00 €

Lehrgangskosten

11.700,00 €

Kosten für (externe) Prüfungen

0,00 €

Höhe der Raten

325,00 €

Anzahl der Raten

36


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Gesamtdauer in Monaten

36.00

Gesamtdauer in Stunden

2225

Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden

12.00

Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)

490

Präsenzunterricht

20 zwei- bis dreitägige Vorortseminare finden wahlweise in Düsseldorf, Hamburg, Berlin, Stuttgart, München statt.

Die Anmeldung zur "Externen Abschlussprüfung" bei einer IHK gemäß § 45 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird nicht über das Institut organisiert. Die externe Abschlussprüfung führt die IHK durch, in deren Bezirk der Wohnsitz des Prüflings liegt und kann erst erfolgen, wenn 4,5 Jahre einschlägige Berufspraxis nachgewiesen werden kann.

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