Sport- und Fitnesskaufmann*frau (IHK)/ Sport- und Gesundheitstrainer*in (IST)
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung gemäß der Verordnung vom 04.07.2007 über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau (IHK) oder IST-Lizenz / Diplom
Lehrgangsinhalte
Sales- und Servicemanagement, Fitnesstraining, Pädagogik und Psychologie im Gruppentraining, Rückentraining, Sporternährung, Personal Training, medizinisches Fitnesstraining, Entspannungstraining, betriebliche und wirtschaftliche Grundfunktionen, Recht, Finanzierung, Investition und Rechnungswesen, Marketing, Qualitätsmanagement, EDV, Sportmanagement, Wahlspezialisierungen, Prüfungsvorbereitung
Abschluss
Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau (IHK) / IST-Lizenz / Diplom
Art des Abschlusses
a) öffentlich-rechtliche Prüfung b) institutsinterne Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, Schulabschluss. Technische Voraussetzungen: PC mit Internetanschluss (aktuelle Windows-Version inkl. (Open)Office-Paket oder Apple mit vergleichbaren Anwendungen, Adobe Acrobat Reader, Adobe Flash Players, WinZip o.Ä.) Soundkarte und Headset.
Prüfungsvoraussetzungen
Hinreichende Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Die Zulassung zur Prüfung liegt im Ermessen der zuständigen IHK.
Teilnahmekosten (Gesamtkosten)
11.700,00 €
Lehrgangskosten
11.700,00 €
Kosten für (externe) Prüfungen
0,00 €
Höhe der Raten
325,00 €
Anzahl der Raten
36
Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.
Gesamtdauer in Monaten
36.00
Gesamtdauer in Stunden
2225
Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden
12.00
Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)
490
Präsenzunterricht
20 zwei- bis dreitägige Vorortseminare finden wahlweise in Düsseldorf, Hamburg, Berlin, Stuttgart, München statt.
Die Anmeldung zur "Externen Abschlussprüfung" bei einer IHK gemäß § 45 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird nicht über das Institut organisiert. Die externe Abschlussprüfung führt die IHK durch, in deren Bezirk der Wohnsitz des Prüflings liegt und kann erst erfolgen, wenn 4,5 Jahre einschlägige Berufspraxis nachgewiesen werden kann.