Fachanwaltslehrgang Strafrecht
Vermittlung der besonderen theoretischen Kenntnisse, die gemäß §§ 2, 4, 13 FAO (in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.01.2020) Voraussetzung für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Strafrecht" sind
Lehrgangsinhalte
Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften, materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht; Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht
Abschluss
institutsinterne Weiterbildungszertifikat
Art des Abschlusses
institutsinterne Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen
Nachweis über ein abgelegtes juristisches Staatsexamen in der Bundesrepublik Deutschland oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; Technische Voraussetzung: digitales Endgerät mit Internetzugang, Word Paket
Prüfungsvoraussetzungen
siehe hierzu Ordnung zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme an dem Weiterbildungsstudiengang „Fachanwaltsausbildung Strafrecht“ an der FernUniversität in Hagen – Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH (FeUW)
Teilnahmekosten (Gesamtkosten)
1.890,00 €
Lehrgangskosten
1.890,00 €
Kosten für (externe) Prüfungen
0,00 €
Höhe der Raten
189,00 €
Anzahl der Raten
10
Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.