Fachanwaltslehrgang Strafrecht

5130321
Zulassungsnummer

Vermittlung der besonderen theoretischen Kenntnisse, die gemäß §§ 2, 4, 13 FAO (in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.01.2020) Voraussetzung für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Strafrecht" sind

Lehrgangsinhalte

Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften, materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht; Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht

Abschluss

institutsinterne Weiterbildungszertifikat

Art des Abschlusses

institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen

Nachweis über ein abgelegtes juristisches Staatsexamen in der Bundesrepublik Deutschland oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; Technische Voraussetzung: digitales Endgerät mit Internetzugang, Word Paket

Prüfungsvoraussetzungen

siehe hierzu Ordnung zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme an dem Weiterbildungsstudiengang „Fachanwaltsausbildung Strafrecht“ an der FernUniversität in Hagen – Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH (FeUW)

Teilnahmekosten (Gesamtkosten)

1.890,00 €

Lehrgangskosten

1.890,00 €

Kosten für (externe) Prüfungen

0,00 €

Höhe der Raten

189,00 €

Anzahl der Raten

10


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Gesamtdauer in Monaten

24.00

Gesamtdauer in Stunden

310

Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden

3.00

Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)

0

Präsenzunterricht

Nicht vorgesehen

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