Fachanwaltslehrgang Strafrecht
Vermittlung der besonderen theoretischen Kenntnisse, die gemäß §§ 2, 4, 13 FAO (in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.01.2020) Voraussetzung für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Strafrecht" sind
Lehrgangsinhalte
Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften, materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht; Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht
Abschluss
institutsinterne Weiterbildungszertifikat
Art des Abschlusses
institutsinterne Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen
Nachweis über ein abgelegtes juristisches Staatsexamen in der Bundesrepublik Deutschland oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; Technische Voraussetzung: digitales Endgerät mit Internetzugang, Word Paket
Prüfungsvoraussetzungen
siehe hierzu Ordnung zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme an dem Weiterbildungsstudiengang „Fachanwaltsausbildung Strafrecht“ an der FernUniversität in Hagen – Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH (FeUW)
Teilnahmekosten (Gesamtkosten)
1.990,00 €
Lehrgangskosten
1.990,00 €
Kosten für (externe) Prüfungen
0,00 €
Höhe der Raten
165,00 €
Anzahl der Raten
12
Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.
Gesamtdauer in Monaten
24.00
Gesamtdauer Selbstlernen
310 Std. (413 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)
Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden
3.00
Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)
0
Gesamtdauer in Stunden
310 Std. (413 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)
Präsenzunterricht
Nicht vorgesehen