Fachanwaltslehrgang Insolvenz- und Sanierungsrecht (AK-Jura)
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Insolvenzrecht gemäß Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung in der Fassung vom 01.05.2025
Lehrgangsinhalte
u. a. Regelinsolvenz, Amt und Aufgaben des Insolvenzverwalters, Insolvenzeröffnungsverfahren, Abwicklung der Vertragsverhältnisse, Insolvenzanfechtung, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzdelikte, internationales Insolvenzrecht, Insolvenzplanverfahren, Verbraucherschuldner, Restschuldbefreiungsverfahren, Verfahrenskostenstundung, Nachlassinsolvenzverfahren, Buchführung, Bilanzierung, Bilanzanalyse, allgemeine betriebswirtschaftliche Aspekte, Vergütung der Verfahrensbeteiligten
Abschluss
Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt für Insolvenzrecht
Art des Abschlusses
öffentlich-rechtliche Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen
erstes und zweites juristisches Staatsexamen; technische Voraussetzung: Internet-Zugang
Prüfungsvoraussetzungen
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Teilnahmekosten (Gesamtkosten)
1.650,00 €
Lehrgangskosten
1.650,00 €
Kosten für (externe) Prüfungen
0,00 €
Höhe der Raten
275,00 €
Anzahl der Raten
6
Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.
Gesamtdauer in Monaten
6.00
Gesamtdauer Selbstlernen
181 Std. (241 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)
Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden
7.00
Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)
20
Gesamtdauer in Stunden
196 Std. (261 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)
Präsenzunterricht
An 3 Tagen (für drei je 5-stündige Abschlussklausuren) an verschiedenen Orten