Fachanwaltslehrgang Insolvenz- und Sanierungsrecht (AK-Jura)

5118719
Zulassungsnummer

Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Insolvenzrecht gemäß Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung in der Fassung vom 01.05.2025

Lehrgangsinhalte

u. a. Regelinsolvenz, Amt und Aufgaben des Insolvenzverwalters, Insolvenzeröffnungsverfahren, Abwicklung der Vertragsverhältnisse, Insolvenzanfechtung, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzdelikte, internationales Insolvenzrecht, Insolvenzplanverfahren, Verbraucherschuldner, Restschuldbefreiungsverfahren, Verfahrenskostenstundung, Nachlassinsolvenzverfahren, Buchführung, Bilanzierung, Bilanzanalyse, allgemeine betriebswirtschaftliche Aspekte, Vergütung der Verfahrensbeteiligten

Abschluss

Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt für Insolvenzrecht

Art des Abschlusses

öffentlich-rechtliche Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen

erstes und zweites juristisches Staatsexamen; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Prüfungsvoraussetzungen

Nachweis ausreichender Vorbereitung

Teilnahmekosten (Gesamtkosten)

1.650,00 €

Lehrgangskosten

1.650,00 €

Kosten für (externe) Prüfungen

0,00 €

Höhe der Raten

275,00 €

Anzahl der Raten

6


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Gesamtdauer in Monaten

6.00

Gesamtdauer Selbstlernen

181 Std. (241 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)

Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden

7.00

Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)

20

Gesamtdauer in Stunden

196 Std. (261 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)

Präsenzunterricht

An 3 Tagen (für drei je 5-stündige Abschlussklausuren) an verschiedenen Orten

Die maximale Lehrgangsdauer beträgt 12 Monate.

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