Fachanwaltslehrgang Sozialrecht

5118019
Zulassungsnummer

Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Sozialrecht gemäß Fachanwaltsordnung

Lehrgangsinhalte

Sozialrecht - Allgemeiner Teil und Sozialverwaltungsverfahren, Sozialversicherungsrecht - Allgemeiner Teil, Krankenversicherung und Vertragsarztrecht (SGB V), Pflegeversicherung (SGB XI), Unfallversicherung (SGB VII), Rentenversicherung (SGB VI), Arbeitsförderungsrecht und Arbeitslosenversicherung (SGB III), Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilferecht (SGB II und XII), Soziale Förderung, Soziale Entschädigung und Familienlastenausgleich (u. a. Recht der Eingliederung behinderter Menschen), Sozialgerichtsgesetz und Kostenrecht - unter Einbeziehung der jeweiligen verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen BEzüge gemäß § 2 Abs. 3 FAO

Abschluss

Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt im Sozialrecht

Art des Abschlusses

öffentlich-rechtliche Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen

Erstes bzw. Zweites Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Prüfungsvoraussetzungen

Nachweis ausreichender Vorbereitung

Teilnahmekosten (Gesamtkosten)

2.250,00 €

Lehrgangskosten

2.250,00 €

Kosten für (externe) Prüfungen

0,00 €

Höhe der Raten

750,00 €

Anzahl der Raten

3


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Gesamtdauer in Monaten

9.00

Gesamtdauer in Stunden

127

Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden

3.00

Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)

15

Präsenzunterricht

3 Tage (für die 5-stündigen Abschlussklausuren)

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