Fachanwaltslehrgang Sozialrecht
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Sozialrecht gemäß Fachanwaltsordnung vom 01.10.2023
Lehrgangsinhalte
Sozialrecht - Allgemeiner Teil und Sozialverwaltungsverfahren, Sozialversicherungsrecht - Allgemeiner Teil, Krankenversicherung und Vertragsarztrecht (SGB V), Pflegeversicherung (SGB XI), Unfallversicherung (SGB VII), Rentenversicherung (SGB VI), Arbeitsförderungsrecht und Arbeitslosenversicherung (SGB III), Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilferecht (SGB II und XII), Soziale Förderung, Soziale Entschädigung und Familienlastenausgleich (u. a. Recht der Eingliederung behinderter Menschen), Sozialgerichtsgesetz und Kostenrecht - unter Einbeziehung der jeweiligen verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen BEzüge gemäß § 2 Abs. 3 FAO
Abschluss
Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt im Sozialrecht
Art des Abschlusses
öffentlich-rechtliche Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen
Erstes bzw. Zweites Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; technische Voraussetzung: Internet-Zugang
Prüfungsvoraussetzungen
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Teilnahmekosten (Gesamtkosten)
2.250,00 €
Lehrgangskosten
2.250,00 €
Kosten für (externe) Prüfungen
0,00 €
Höhe der Raten
750,00 €
Anzahl der Raten
3
Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.
Gesamtdauer in Monaten
9.00
Gesamtdauer Selbstlernen
116 Std. (154 Unterrichtsstunden zu je 45 Min.)
Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden
3.00
Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)
15
Gesamtdauer in Stunden
127 Std. (169 Unterrichtsstunden zu je 45 Min.)
Präsenzunterricht
3 Tage (für die 5-stündigen Abschlussklausuren)