Teilnahmevoraussetzungen
erster berufsqualifizierender akademischer Abschluss, fachlich einschlägiges Studium und mind. 1-jährige berufspraktische Tätigkeit im Gesundheitswesen - siehe hierzu §5 Absatz2 Satz 1,2,3 RahmenPO
Prüfungsvoraussetzungen
entsprechen den Teilnahmevoraussetzungen