Fach- und Aufbaustudium "Steuer- und Rechtsbetriebswirt/in (IWW)"
Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen und Methoden der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und des betrieblichen Managements sowie von vertieften Kenntnissen der betrieblichen Steuerlehre und des Wirtschaftsprivatrechts
Lehrgangsinhalte
Grundlagenmodule: Buchhaltung, Finanzierung und Investition, Kostenrechnung, Jahresabschluss, Besteuerung, Produktion und Beschaffung, Unternehmensführung und Personal, Marketing, Projektplanung Pflichtmodule: Grundzüge des Vertrags- und Haftungsrechts, steuerliche Gewinnermittlung, Steuern und Bilanzen, Unternehmensrecht Wahlpflichtmodule (es sind zwei zu wählen, davon mindestens eins aus Fächerkreis I) Fächerkreis I: Arbeitsrecht, Bank-, Börsen- und Finanzgeschäfte, Finanz-, Investitions- und Risikomanagement, Gründungscontrolling, Internationale Rechnungslegung, Personalmanagement; Fächerkreis II: Beteiligungscontrolling, Kostenrechnungssysteme, strategische Marketingplanung
Abschluss
institutsinterne Prüfung
Art des Abschlusses
institutsinterne Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen
Variante Fachstudium richtet sich an Mitarbeiter/innen der Unternehmens- und Verwaltungspraxis ohne betriebs- oder rechtswissenschaftliche Vorkenntnisse und Variante Aufbaustudium an Personen, die BWL-Kenntnisse im Studium erworben haben; techn. Voraussetzung: Internet-Zugang
Prüfungsvoraussetzungen
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Teilnahmekosten (Gesamtkosten)
3.450,00 €
Lehrgangskosten
3.450,00 €
Kosten für (externe) Prüfungen
0,00 €
Höhe der Raten
1.150,00 €
Anzahl der Raten
3
Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.
Gesamtdauer in Monaten
9.00
Gesamtdauer in Stunden
464
Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden
12.00
Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)
0
Präsenzunterricht
Wird fakultativ angeboten für Variante Fachstudium (neun halbtägige Seminare) an mehreren Orten