Geprüfter Veranstaltungsfachwirt (IHK) / Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin (IHK)

578711
Zulassungsnummer

Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Geprüften Veranstaltungsfachwirt/in vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK)

Lehrgangsinhalte

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen: Volks- und Betriebswirtschaft - Rechnungswesen - Recht und Steuern - Unternehmensführung *** Handlungsfeldspezifische Qualifikationen: Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchancen - Akquisition von Kunden sowie kundenorientierte Vermarktung von Veranstaltungen - Konzipieren von Veranstaltungsobjekten - Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen - Führung und Zusammenarbeit

Abschluss

Fortbildungsprüfung vor einer IHK gemäß Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Veranstaltungsfachwirt/in vom 23.07.2010

Art des Abschlusses

öffentlich-rechtliche Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen

einschlägige Berufsausbildung (z. B. Veranstaltungskaufmann/frau) bzw. Berufspraxis; techn. Voraussetzungen: PC mit Internet-Zugang

Prüfungsvoraussetzungen

je Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Handlungsspezifische Qualifikationen" unterschiedlich, Näheres siehe § 2 der o. g. Verordnung

Teilnahmekosten (Gesamtkosten)

3.555,00 €

Lehrgangskosten

3.555,00 €

Kosten für (externe) Prüfungen

0,00 €

Höhe der Raten

197,00 €

Anzahl der Raten

18


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Gesamtdauer in Monaten

18.00

Gesamtdauer Selbstlernen

774 Std. (1032 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)

Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden

10.00

Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)

144

Gesamtdauer in Stunden

882 Std. (1176 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)

Präsenzunterricht

Vier 2-tägige Seminare (Sa/So) und drei 3-tägige Seminare (Fr - So) in Düsseldorf oder Berlin und ein Online-Seminar

Die Industrie- und Handelskammern erheben Prüfungsgebühren in unterschiedlicher Höhe.

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