Industriefachwirt/-in Abschlussgrad: Geprüfte Industriefachwirtin (IHK) / Geprüfter Industriefachwirt (IHK)

5130221
Zulassungsnummer

Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zur Geprüften Industriefachwirtin / zum Geprüften Industriefachwirt gemäß Verordnung vom 25.6.2010, zuletzt geändert am 9.12.2019

Lehrgangsinhalte

Grundlegende Managementkompetenzen - Unternehmensführung, Rechnungswesen und Finanzen, Marketing, Recht und Steuern, Logistik sowie Führung und Kommunikation

Abschluss

Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäß Verordnung vom 25.06.2010

Art des Abschlusses

a) öffentlich-rechtliche Prüfung b) institutsinterne Prüfung

Anzahl der Credit-Points

78

Teilnahmevoraussetzungen

Technische Voraussetzungen: internetfähiges Endgerät, aktueller Browser, aktuelle Version des Adobe Acrobat Readers, Smartphone mit Kamera

Prüfungsvoraussetzungen

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis

Teilnahmekosten (Gesamtkosten)

3.290,00 €

Lehrgangskosten

3.290,00 €

Kosten für (externe) Prüfungen

0,00 €

Höhe der Raten

182,00 €

Anzahl der Raten

18


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Gesamtdauer in Monaten

18.00

Gesamtdauer in Stunden

549

Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden

7.00

Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)

10

Präsenzunterricht

Fakultative Online-Seminare im Umfang von 246 UE sind Bestandteil des Fernlehrgangs

Absolventen werden 78 ECTS-Credits bescheinigt, die zu einer Anrechnung ihrer Studienleistungen auf Bachelor-Studiengänge an Hochschulen eingereicht werden können. Die jeweilige Hochschule entscheidet über die tatsächliche Anrechnung.

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