Psychotherapie - Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung nach dem Heilpraktiktergesetz

5116318
Zulassungsnummer

Vorbereitung auf die amtsärztliche Kenntnisüberprüfung zum/zur Heilpraktiker/-in eingeschränkt auf den Bereich Psychotherapie gemäß Leitlinien vom 22.03.2018

Lehrgangsinhalte

u. a. Allgemeine und spezielle Psychopathologie - Einteilung psychischer Störungen anhand der ICD-10-Klassifikation (WHO) - Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik - Geschichte, Theorien und Methoden der Psychotherapie - Therapeutische Verfahren, inkl. Indikationen/Kontraindikationen - Anamneseerhebung, psychischer Befund, Dokumentation - affektive Störungen, Abhängigkeitserkrankungen, Belastungsstörungen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen - Psychopharmakologie und psychische Notfallsituationen - rechtliche Aspekte und forensische Psychiatrie

Abschluss

Prüfung vor einem Gesundheitsamt zum Erwerb der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie

Art des Abschlusses

sonstige

Teilnahmevoraussetzungen

mittlerer Bildungsabschluss, Mindestalter 23 Jahre, möglichst Berufserfahrung im psychosozialen Bereich; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Prüfungsvoraussetzungen

u. a. vollendetes 25. Lebensjahr bei Meldung zur Prüfung, psychische und körperliche Gesundheit, Straffreiheit

Teilnahmekosten (Gesamtkosten)

2.880,00 €

Lehrgangskosten

2.880,00 €

Kosten für (externe) Prüfungen

0,00 €

Höhe der Raten

192,00 €

Anzahl der Raten

15


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Gesamtdauer in Monaten

15.00

Gesamtdauer in Stunden

517

Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden

8.00

Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)

1

Präsenzunterricht

45-minütiges Telefontraining zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung; zusätzlich wird kostenpflichtig ein 5-tägiges Prüfungsvorbereitungsseminar angeboten von insgesamt 40 Unterrichtsstunden

Die Gesundheitsämter erheben Prüfungsgebühren in unterschiedlicher Höhe.

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