Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht (AK-Jura)

5111918
Zulassungsnummer

Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht gemäss Fachanwaltsordnung

Lehrgangsinhalte

Vertragsrecht der Informationstechnologien einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB - Recht des elektron. Geschäftverkehrs einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen - Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht - Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischen Besonderheiten - Recht der Kommunikationsnetze und -dienste insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste - Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht - Internationale Bezüge einschließlich internationales Privatrecht - Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien - Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Abschluss

Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Art des Abschlusses

öffentlich-rechtliche Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen

erstes und zweites juristisches Staatsexamen; techn. Voraussetzung: Multimedia-PC mit Internet-Zugang

Prüfungsvoraussetzungen

Nachweis ausreichender Vorbereitung

Teilnahmekosten (Gesamtkosten)

1.650,00 €

Lehrgangskosten

1.650,00 €

Kosten für (externe) Prüfungen

0,00 €

Höhe der Raten

275,00 €

Anzahl der Raten

6


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Gesamtdauer in Monaten

4.00

Gesamtdauer in Stunden

135

Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden

7.00

Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)

20

Präsenzunterricht

3 Tage ( für drei je 5-stündige Abschlussklausuren)

Die maximale Lehrgangsdauer beträgt 12 Monate.

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