Fachanwaltslehrgang (m/w/d) Urheber- und Medienrecht (AK-Jura)

5111818
Zulassungsnummer

Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht gemäss Fachanwaltsordnung

Lehrgangsinhalte

Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen, Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht, Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, Rundfunkrecht, wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz, Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und euroäischen Kulturförderung, Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts

Abschluss

Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt/die Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

Art des Abschlusses

öffentlich-rechtliche Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen

erstes und zweites juristisches Staatsexamen; techn. Voraussetzung: Multimedidia-PC mit Internetzugang

Prüfungsvoraussetzungen

Nachweis ausreichender Vorbereitung

Teilnahmekosten (Gesamtkosten)

1.650,00 €

Lehrgangskosten

1.650,00 €

Kosten für (externe) Prüfungen

0,00 €

Höhe der Raten

275,00 €

Anzahl der Raten

6


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Gesamtdauer in Monaten

4.00

Gesamtdauer in Stunden

135

Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden

7.00

Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)

20

Präsenzunterricht

3 Tage ( für drei je 5-stündige Abschlussklausuren)

Die maximale Lehrgangsdauer beträgt 12 Monate.

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