Fachanwaltslehrgang (m/w/d) Urheber- und Medienrecht (AK-Jura)
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht gemäss Fachanwaltsordnung
Lehrgangsinhalte
Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen, Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht, Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, Rundfunkrecht, wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz, Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und euroäischen Kulturförderung, Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts
Abschluss
Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt/die Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Art des Abschlusses
öffentlich-rechtliche Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen
erstes und zweites juristisches Staatsexamen; techn. Voraussetzung: Multimedidia-PC mit Internetzugang
Prüfungsvoraussetzungen
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Teilnahmekosten (Gesamtkosten)
1.650,00 €
Lehrgangskosten
1.650,00 €
Kosten für (externe) Prüfungen
0,00 €
Höhe der Raten
275,00 €
Anzahl der Raten
6
Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.
Gesamtdauer in Monaten
4.00
Gesamtdauer Selbstlernen
120 Std. (160 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)
Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden
7.00
Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)
20
Gesamtdauer in Stunden
135 Std. (180 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)
Präsenzunterricht
3 Tage ( für drei je 5-stündige Abschlussklausuren)