Einrichtungsleitung orientiert an AVPfleWoqG
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Leitung einer stationären Pflegeeinrichtung orientiert an der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde vom 27. Juli 2011
Lehrgangsinhalte
Modul A Soziale Führungs-Qualifikationen: • Rolle und Aufgaben der Einrichtungsleitung • Strukturen des Gesundheits- und Sozialwesens • Rechtsgrundlagen der Pflege- und Einrichtungsleitung • Heim-, Betreuungs- und Aufsichtsrecht • Sozialrechtliche Grundlagen und Leistungsrecht • Organisation, Abläufe und Dokumentation • Kommunikation in Leitungsfunktionen • Ethik, Werte und professionelle Haltung | Modul B Ökonomische Qualifikationen: • Führungsstile und Führungsinstrumente • Personalplanung und Personaleinsatz • Dienstplangestaltung und Arbeitsorganisation • Teamentwicklung und Zusammenarbeit • Mitarbeitergespräche und Feedback • Anleitung, Delegation und Kontrolle • Konfliktmanagement und Gesprächsführung • Arbeitsrechtliche Grundlagen für Leitungskräfte | Modul C Organisatorische Qualifikationen: • Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung • Expertenstandards und pflegefachliche Steuerung • Risikomanagement und Patientensicherheit • Hygiene und Infektionsprävention • Umgang mit herausfordernden Situationen und Krisen • Gerontologische und demenzspezifische Grundlagen • Zusammenarbeit mit Angehörigen und externen Partnern • Beschwerdemanagement und Dienstleistungsorientierung | Modul D Strukturelle Qualifikationen: • Betriebswirtschaftliche Grundlagen • Finanzierung, Controlling und Kennzahlen • Projektmanagement und Organisationsentwicklung • Marketing und Außendarstellung der Einrichtung • Selbstmanagement und Gesundheitsförderung in Leitungsrollen • Prüfungs- und Transfervorbereitung • Abschluss und Reflexion des eigenen Leitungshandelns
Abschluss
institutsinternes Zertifikat
Art des Abschlusses
institutsinterne Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen
Die Voraussetzungen orientieren sich an den Vorgaben des AVPfleWoqG sowie der Verwaltungsvorschrift zur Weiterbildung für Einrichtungsleitungen. Als Einrichtungsleitung ist demnach geeignet, wer eine Fachkraft gemäß § 10 Satz 1 AVPfleWoqG ist oder ein Studium abgeschlossen hat, das gemäß § 56 Abs. 3 AVPfleWoqG gleichgestellt ist. Als Fachkraft gilt wer eine mindestens dreijährige Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium abgeschlossen hat, das zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der beruflichen Tätigkeit befähigt. Geeignete Berufsabschlüsse: Berufs- oder Studienabschluss aus dem Sozial- und Gesundheitswesen (z. B. Pflegefachfrau/-mann, Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege, Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Gerontologie), aus dem kaufmännischen Bereich (z. B. Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen, Betriebswirtschaft, Gesundheitsökonomie) oder aus der öffentlichen Verwaltung (z. B. Verwaltungsfachangestellte, Verwaltungsfachwirte, Diplom-Verwaltungswirte), vergleichbare Ausbildungen oder Studiengänge können anerkannt werden, sofern sie Kenntnisse für Leitungsaufgaben im Sozial- und Gesundheitswesen vermitteln; technische Voraussetzungen: internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) • stabile Internetverbindung • aktueller Webbrowser (z. B. Chrome, Firefox, Safari) • E-Mail-Adresse zur Kommunikation mit dem Bildungsträger • ggf. Lautsprecher/Kopfhörer
Prüfungsvoraussetzungen
Nachweis ausreichender Vorbereitung, Praktikum von 40 Stunden
Teilnahmekosten (Gesamtkosten)
4.199,00 €
Lehrgangskosten
4.199,00 €
Kosten für (externe) Prüfungen
0,00 €
Höhe der Raten
233,00 €
Anzahl der Raten
18
Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.
Gesamtdauer in Monaten
18.00
Gesamtdauer Selbstlernen
697 Std. (929 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)
Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden
9.00
Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)
0
Gesamtdauer in Stunden
697 Std. (929 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)
Präsenzunterricht
Keine verpflichtenden Präsenzphasen vorgesehen