Ausbilderschein Online - die Ausbildereignung (AEVO)

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Zulassungsnummer

Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009

Lehrgangsinhalte

Onboarding • Deine digitalen Seminarunterlagen • Links zu den Informationen deiner prüfenden IHK • Überblick über die AEVO-Prüfung • Grundlagen Lernen • Rechtsgrundlagen ausführlich erklärt • Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen • Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten • Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen • Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen • Prüfungsvorbereitung für deine AEVO-Prüfung • Übungsaufgaben zu deiner schriftlichen Prüfung • Bestehe deine praktische Prüfung • Die Audios zu deinem Seminar

Abschluss

Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009

Art des Abschlusses

a) öffentlich-rechtliche Prüfung b) institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen

keine besonderen; Technische Voraussetzung: internetfähiges Endgerät, empfohlen werden ein Mikrophon und eine Webcam

Prüfungsvoraussetzungen

persönliche und fachliche Eignung gemäß §§ 28-30 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23.03.2005 in der Fassung vom 05.02.2009

Teilnahmekosten (Gesamtkosten)

595,00 €

Lehrgangskosten

595,00 €

Kosten für (externe) Prüfungen

0,00 €

Höhe der Raten

595,00 €

Anzahl der Raten

1


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Gesamtdauer in Monaten

3.00

Gesamtdauer Selbstlernen

130 Std. (173 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)

Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden

10.00

Synchrone Lerneinheiten (je 45 Minuten)

2

Gesamtdauer in Stunden

131 Std. (175 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.)

Präsenzunterricht

Wöchentlich rollierend werden themengebundene QnA-Calls (je 60') fakultativ angeboten.

Für die Teilnahme an der Ausbildereignungsprüfung bei der zuständigen Kammer werden von dieser eine Prüfungsgebühr erhoben. Die Höhe der Prüfungsgebühr unterscheidet sich je nach Kammer und liegt in der Regel zwischen 200,00 Euro und 300,00 Euro. Die Prüfungsgebühr ist nach der Anmeldung zur Prüfung bei der Kammer fällig und direkt an diese zu bezahlen. Die Prüfungsgebühr ist nicht in den Gesamtkosten des Kurses enthalten.

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