Staatlichge Zentralstelle für Fernunterricht ZFU Zulassungsbehörde Fernunterrichtsschutzgesetz Behörde Köln

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Das Fernunterrichtschutzgesetz schreibt Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags vor (vgl. § 3 FernUSG).

Die Anmeldeformulare müssen so gestaltet werden, dass die Teilnehmerunterschrift das Vertragsformular räumlich abschließt.

Hinweise für Veranstalter von Fernlehrgängen zur Gestaltung eines Fernunterrichtsvertrags sowie des der Werbung dienenden Informationsmaterials.

Hinweise zu den Informationspflichten nach der ODR-Verordnung und dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

 

Tel.: +49 221 921207 - 0

Fax: +49 221 921207 - 2000

Fax: +49 211 87565 - 14420

Email: poststelle @ zfu.nrw.de


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