Staatlichge Zentralstelle für Fernunterricht ZFU Zulassungsbehörde Fernunterrichtsschutzgesetz Behörde Köln

Über uns

1969 beschloss die Kultusministerkonferenz eine Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht der Länder der Bundesrepublik Deutschland (ZFU) mit Sitz in Köln einzurichten. 1971 nahm die ZFU die Arbeit auf mit der Überwachung des Fernunterrichts in Deutschland, zunächst auf freiwilliger Basis.

1976 erhielt der Fernunterricht durch das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) eine rechtliche Grundlage. Das FernUSG wurde am 24. August 1976 vom Bundestag erlassen, trat am 1. Januar 1977 in Kraft und ab 1980 wurden alle unter dem FernUSG angebotenen Fernkurse staatlich zulassungspflichtig. Dazu müssen Anbieter von Fernunterricht und Fernstudium Anträge auf Zulassung stellen.

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) überwacht seit 1978 die methodisch/didaktische sowie die verbraucherrechtliche Qualität des jeweiligen Fernlehrgangs. Fernlehrgänge zur Freizeitgestaltung werden lediglich registriert und unterliegen keiner inhaltlichen Überprüfung.

Außerdem ist die ZFU zuständig für Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß dem FernUSG.

Für die ZFU arbeiten 15 Mitarbeiter*innen in 3 Dezernaten. Die Leitung wird von Herrn Mahmoud Al-Khatib wahrgenommen.

 

Grafik Tipps zum Fernunterricht

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

 

Tel.: +49 221 921207 - 0

Fax: +49 221 921207 - 2000

Fax: +49 211 87565 - 14420

Email: poststelle @ zfu.nrw.de


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