Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ZFU Informationen für Teilnehmer Teilnehmerinnen

Informationen für Fernunterrichtsteilnehmende

Was sagt eine ZFU-Zulassung aus?

Die ZFU prüft, ob ein Lehrgang den Anforderungen des Fernunterrichtschutzgesetzes entspricht, ob Lehrgänge fachlich und didaktisch für den Fernunterricht geeignet sind. Die Ziele eines Lehrgangs müssen grundsätzlich erreichbar sein. Ferner müssen berufsbildende Fernlehrgänge mit den Zielen beruflicher Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder den auf dieser Grundlage ergangenen Rechtsvorschriften übereinstimmen. Der Vertrag und die Informationsmaterialen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Wichtig: Die staatliche Zulassung eines Fernlehrgangs ist nicht zu verwechseln mit der staatlichen Anerkennung eines Berufsabschlusses.

 

Hintergründe zum EQF / DQR

Mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) wird der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) auf das bundesdeutsche Bildungssystem angepasst. Ziel ist eine europaweite Vergleichbarkeit von Qualifikationen.
Derzeit ist Umsetzung des EQR in Deutschland noch nicht abgeschlossen. Unklar ist beispielsweise wie Fernlehrgänge eingestuft werden, die auf keiner gesetzlichen Grundlage, Verordnung etc. basieren. Wenn ein Anbieter für derartige Fernlehrgänge eine DQR-Einstufung vornimmt, ist diese nicht legitimiert und verbindlich. Bitte prüfen Sie in diesem Fall, ob dieser Fernlehrgang den Anforderungen Ihres Qualifikationsprofils entspricht. Weitere Informationen finden Sie beispielsweise auf der Homepage des Bundesinstituts für Berufsbildung www.bibb.de oder auf www.dqr.de .

 

Was kann die ZFU für einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer tun?

Bei Fragen oder Problemen während eines Lehrgangs sollten Sie sich zuerst an das Fernlehrinstitut wenden. Können Unstimmigkeiten auf diesem Weg nicht gelöst werden, sollten Sie ggf. eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Die ZFU kann grundsätzlich nicht die Interessen der einzelnen Teilnehmenden vertreten. Trotzdem sind Hinweise zu Fernlehrgängen von Teilnehmenden sehr wichtig für die Arbeit der ZFU.

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

 

Tel.: +49 221 921207 - 0

Fax: +49 221 921207 - 2000

Fax: +49 211 87565 - 14420

Email: poststelle @ zfu.nrw.de


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