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Instrumentenflugberechtigung (IR) / (A/H) nach den Regeln von EASA Part-FCL

Lehrgangsziel

Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Erwerb der Instrumentenberechtigung gemäß EASA Teil-FCL - Lernmaterialien sind in englischer Sprache

Abschluss

Prüfung vor dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Teilnahmevoraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre - Gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 oder 2 - PPL mit Nachtflugberechtigung oder Berufspilotenlizenz nach ICAO - 50 Std. Überflugzeit als verantwortlicher Pilot - Kenntnisse der englischen Sprache inkl. Sprechfunkzeugnis (AZF); techn. Voraussetzung: Internet-Zugang

Prüfungsvoraussetzungen

siehe Teilnahmevoraussetzungen bzw. weitere Voraussetzungen beim Institut erfragen

Lehrgangsinhalte

Human Performance (Menschliches Leistungsvermögen) - Air Law (Luftrecht) - IFR Communications (IFR Sprechfunkverkehr) - Meteorology (Meteorologie) - Flight Planning (Flugplanung und Überwachung) - Instruments (Instrumentierung) - Radio Navigation (Funknavigation) - Lehrgangsmaterial: 2 Module als WBT, maximale Lehrgangsdauer: 18 Monate; Gesamtdurcharbeitungszeit: 160 Stunden

Selbstlernphasen (155 Zeit-Std.)

6 Monate Lehrgangsdauer. Wöchentlicher Lernaufwand: 6 Stunden

Begleitender Unterricht (40 Unterrichtsstunden)

an 5 Tagen in Dortmund

Teilnahmekosten

Die Prüfbehörde erhebt Melde- und Prüfungsgebühren. Maximale Lehrgangsdauer 18 Monate.


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

 

Tel.: +49 221 921207 - 0

Fax: +49 221 921207 - 20

Email: poststelle @ zfu.nrw.de


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