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Fachanwaltslehrgang Strafrecht

Lehrgangsziel

Vermittlung der besonderen theoretischen Kenntnisse, die gemäß §§ 2, 4, 13 FAO (in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.01.2020) Voraussetzung für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Strafrecht" sind

Abschluss

institutsinterne Weiterbildungszertifikat

Teilnahmevoraussetzungen

Nachweis über ein abgelegtes juristisches Staatsexamen in der Bundesrepublik Deutschland oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; Technische Voraussetzung: digitales Endgerät mit Internetzugang, Word Paket

Prüfungsvoraussetzungen

siehe hierzu Ordnung zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme an dem Weiterbildungsstudiengang „Fachanwaltsausbildung Strafrecht“ an der FernUniversität in Hagen – Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH (FeUW)

Lehrgangsinhalte

Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften, materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht; Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht - Lehrgangsmaterial: 12 Kurseinheiten auf einer digitalen Lernplattform, Einsendeaufgaben, drei schriftliche Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten)

Selbstlernphasen (310 Zeit-Std.)

24 Monate Lehrgangsdauer. Wöchentlicher Lernaufwand: 3 Stunden

Begleitender Unterricht

nicht vorgesehen

Teilnahmekosten


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

 

Tel.: +49 221 921207 - 0

Fax: +49 221 921207 - 20

Email: poststelle @ zfu.nrw.de


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