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Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht

Lehrgangsziel

Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Verwaltungsrecht gemäß Fachanwaltsordnung

Abschluss

Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt im Verwaltungsrecht

Teilnahmevoraussetzungen

Erstes bzw. Zweites Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Prüfungsvoraussetzungen

Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte

Obligatorischer Teil: Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Verwaltungsprozessrecht, Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung - unter Einbeziehung der jeweiligen verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen Bezüge gemäß § 2 Abs. 3 FAO - Wahlfachanteil: Öffentliches Baurecht, Abgabenrecht in der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht), Öffentliches Dienstrecht - unter Einbeziehung der jeweiligen verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen Bezüge gemäß § 2 Abs. 3 FAO - Lehrgangsmaterial: 12 Kurseinheiten

Selbstlernphasen (116 Zeit-Std.)

9 Monate Lehrgangsdauer. Wöchentlicher Lernaufwand: 3 Stunden

Begleitender Unterricht (15 Unterrichtsstunden)

3 Tage (für die 5-stündigen Abschlussklausuren)

Teilnahmekosten


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

 

Tel.: +49 221 921207 - 0

Fax: +49 221 921207 - 20

Email: poststelle @ zfu.nrw.de


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