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Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht

Lehrgangsziel

Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Handels- und Gesellschaftsrecht gemäß Fachanwaltsordnung

Abschluss

Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt im Handels- und Gesellschaftsrecht

Teilnahmevoraussetzungen

Erstes bzw. Zweites Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Prüfungsvoraussetzungen

Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte

Materielles Handelsrecht und Schiedsgerichtbarkeit; Recht der Personengesellschaften incl. familienrechtlicher Bezüge; GmbH-Recht; Recht der Aktiengesellschaften; Ausländische und internationale Gesellschaftsformen; Internationales Gesellschaftrecht; Unternehmenskauf und Anteilsübertragung; Umwandlungsrecht; Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts; Grundfragen der Unternehmensfinanzierung; Handels- und Gesellschaftsrecht: Bezüge zu anderen Rechtsgebieten; Verfahrens- und Prozessführung in gesellschaftlichen Streitigkeiten - unter Einbeziehung der jeweiligen verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen Bezügen gem. § 2 Abs. 3 FAO. - Lehrgangsmaterial: 12 Kurseinheiten

Selbstlernphasen (116 Zeit-Std.)

9 Monate Lehrgangsdauer. Wöchentlicher Lernaufwand: 3 Stunden

Begleitender Unterricht (15 Unterrichtsstunden)

3 Tage (für die 5-stündigen Abschlussklausuren)

Teilnahmekosten


Die Teilnehmerkosten können Veränderungen erfahren haben, die der ZFU zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Aktuelle Gebühren, Kosten und Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fernlehrinstitut.

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

 

Tel.: +49 221 921207 - 0

Fax: +49 221 921207 - 20

Email: poststelle @ zfu.nrw.de


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