Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ZFU Zulassungsbehörde Fernunterrichtsschutzgesetz Behörde

Herzlich willkommen

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ist die für die Länder zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet u. a. über die Zulassung von Fernunterrichts-Lehrgängen.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitergehende Informationen über die ZFU und über den Fernunterricht.

Sie finden auf diesen Seiten Tipps zum Fernunterricht und können sich in unserer Datenbank über alle zugelassenen Fernlehrgänge informieren.

Aktuelle Mitteilung: Ab Mitte November ändert sich für Veranstaltende die Art der Antragstellung hinsichtlich der Zulassungsanträge. Nähere Informationen finden Sie unter https://zfu.de/veranstaltende.html

Für Veranstaltende von Fernunterricht bzw. Fernstudium stehen alle für die Zulassungsprüfung relevanten Dokumente zum Download bereit. Entsprechende Informationen befinden sich unter https://zfu.de/antraege.html

Die häufigsten Fragestellungen haben wir in unseren FAQ´s für Sie zusammengefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne schriftlich, telefonisch oder per Mail an uns wenden.

Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr. In dringenden Fällen senden Sie außerhalb dieser Zeiten bitte eine E-Mail an: poststelle @ zfu.nrw.de

 

 

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

 

Tel.: +49 221 921207 - 0

Fax: +49 221 921207 - 2000

Email: poststelle @ zfu.nrw.de


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