Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ZFU Fragen und Antworten

FAQ
Häufige Fragen und Antworten zum Antrag

  1. Muss das gesamte Lehrmaterial beim Antrag auf vorläufige Zulassung beigefügt sein?
  2. Innerhalb welcher Frist müssen nach Erhalt einer vorläufigen Zulassung die vollständigen Fernlehrgangsmaterialien der ZFU nachgereicht werden?
  3. Welche Gebühren entstehen bei der Zulassung eines Fernunterrichtsangebots?
  4. Entstehen auch dann Gebühren, wenn der Veranstaltende seinen Antrag zurücknimmt oder der Antrag abgelehnt wird?
  5. Fallen auch außerhalb des Zulassungsverfahrens Gebühren an?
  6. Muss der Antragstellende zwingend in dem entsprechenden Berufsfeld Expertise nachweisen können?
  7. Darf bei pädagogischer Leitung, Betreuung und Veranstaltendem Personenidentität vorliegen?
  8. Gibt es eine Vorgabe zur Anzahl der tätigen Korrektoren/Dozenten?
  9. Gibt es Vorgaben hinsichtlich eines Qualitätsmanagementsystems?
  10. Was versteht man unter „Abgeschlossener Lehrgangsplanung“?

 

1.Muss das gesamte Lehrmaterial beim Antrag auf vorläufige Zulassung beigefügt sein?

Nein, das ist nicht notwendig. Wie viele Lehrmaterialien für eine vorläufige Zulassung ausreichen, muss im Einzelfall entschieden werden. Voraussetzung ist, dass mit dem Lehrgang begonnen werden kann („Startmaterialien“) und eine fachliche Einschätzung möglich ist. Für die restlichen Lehrmaterialien muss mit dem Antrag ein fester Terminplan für die Vorlage vorgelegt werden.

2. Innerhalb welcher Frist müssen nach Erhalt einer vorläufigen Zulassung die vollständigen Fernlehrgangsmaterialien der ZFU nachgereicht werden?

Die Frist (bzw. die Fristen) zur Vorlage der restlichen Lernmaterialien sollte so kalkuliert sein, dass es im Lehrgangsablauf nicht zu Verzögerungen kommt und die ZFU die Möglichkeit hat, die Lehrmaterialien zu prüfen, bevor sie eingesetzt werden.

3. Welche Gebühren entstehen bei der Zulassung eines Fernunterrichtsangebots?

Die Gebühren werden entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO) erhoben.

4. Entstehen auch dann Gebühren, wenn der Veranstaltende seinen Antrag zurücknimmt oder der Antrag abgelehnt wird?

Zieht der Veranstaltende seinen Zulassungsantrag zurück, wenn mit der sachlichen Bearbeitung noch nicht begonnen wurde, werden in der Regel keine Gebühren erhoben. Die gesetzliche Zulassungsgebühr entsteht jedoch, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde. Die Gebühr kann aber im Rahmen einer Einzelfallentscheidung ermäßigt oder es kann von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn dies der Billigkeit entspricht. Das gleiche gilt für den Fall, dass ein Antrag abgelehnt wird.

5. Fallen auch außerhalb des Zulassungsverfahrens Gebühren an?

Für die Gebührenpflicht bei sonstigen Verfahren gelten ebenfalls die Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO).

6. Muss der Antragstellende zwingend in dem entsprechenden Berufsfeld Expertise nachweisen können?

Ja, das ist erforderlich. Die ZFU überprüft im Zulassungsverfahren, ob Veranstaltende fachlich und pädagogisch ausreichend qualifiziert sind. Die erforderliche Qualifikation hängt vom Ziel des beantragten Fernunterrichtsangebots ab, es muss nicht in jedem Fall ein Hochschulabschluss sein.

7. Darf bei pädagogischer Leitung, Betreuung und Veranstaltendem Personenidentität vorliegen?

Ja, das ist zulässig.

8. Gibt es eine Vorgabe zur Anzahl der tätigen Korrektoren/Dozenten?

Kriterien für die Qualität des Fernunterrichtsangebots sind Qualifikation und Praxiserfahrung der Lehrenden. Es muss sichergestellt sein, dass die Betreuung der Teilnehmenden ausreichend gewährleistet ist. Auf die Anzahl der Lehrenden kommt es nicht an.

9. Gibt es Vorgaben hinsichtlich eines Qualitätsmanagementsystems?

Nein, das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems ist keine Voraussetzung der Zulassung.

10. Was versteht man unter „Abgeschlossener Lehrgangsplanung“?

Die „Abgeschlossene Lehrgangsplanung“ ist eine frei formulierte, in sich abgeschlossene Beschreibung eines Fernunterrichtsangebots. Sie ist nach einer vorgegebenen Struktur aufgebaut. Die „Abgeschlossene Lehrgangsplanung“ geht von übergeordneten Aspekten, wie einem beruflichen Aufgabenprofil oder einer Verordnung zur Regelung eines Berufsabschlusses, aus. Über die Angabe des Lehrgangsziels, der Zielgruppe und Teilnahmevoraussetzungen wird durch die Beschreibung von Lernmethoden und –medien sowie von Grob- und Feinzielen ein detailliertes Bild der didaktischen Konzeption eines Fernunterrichtsangebots erstellt.

 

 

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